3. Verzicht auf Fungizide und Wachstumsregulatoren bei Getreide
3.1 Zugangsvoraussetzungen
- Teilnahme an der Maßnahme „Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung“.
- Mindestens 3 ha Ackerfläche im ersten Jahr der Verpflichtung.
3.2 Förderungsverpflichtungen
- Verzicht auf Fungizide und Wachstumsregulatoren. Zulässig sind jene Mittel, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 („Biolandbauverordnung“) zugelassen sind, sowie die Saatgut-Beizung.
- Verzicht auf Kauf und Lagerung von in der Maßnahme unzulässigen Betriebsmitteln.
3.3 Höhe der Förderung
Getreide: 40 € / ha