23. Tierschutz - Stallhaltung
23.1 Zugangsvoraussetzungen
Teilnahme mit mindestens 3 GVE/Betrieb.
23.2 Definitionen
Die Fördermaßnahme wird für folgende Tierkategorien angeboten:
- Männliche Rinder über 6 Monate ausgenommen Zuchtstiere
- Jung- und Mastschweine ab 32 kg Lebendgewicht (inkl. ausgemerzte Zuchttiere)
- Zuchtsauen und Jungsauen ab 50 kg Lebendgewicht
23.3 Förderungsverpflichtungen
Teilnahme mit allen Tieren einer Kategorie. Ist bei männlichen Rindern sowie bei Jung- und Mastschweinen aufgrund der Haltung von Tieren in bereits bestehenden Stallungen eine Teilnahme aller Tiere der Kategorie nicht möglich, dann müssen jedenfalls mehr als 50 % der Kategorie auf eingestreuten Systemen gehalten werden und es hat eine Meldung über diesen Umstand an die AMA zu erfolgen.
Vorliegen einer Stallskizze und eines Belegungsplanes (max. mögliche Belegung) für die teilnehmenden Tierkategorien und die jeweiligen Stallabteile.
Vorliegen einer Stallskizze und eines Belegungsplanes (max. mögliche Belegung) für die teilnehmenden Tierkategorien und die jeweiligen Stallabteile.
Haltung von männlichen Rindern
in Gruppen unter folgenden Bedingungen:
- geschlossene (planbefestigte) Liegefläche. Die eingestreute Liegefläche muss mindestens ein Ausmaß von 40 % der geforderten nutzbaren Gesamtfläche aufweisen. Der Liegebereich ist so einzustreuen, dass eine weiche und trockene Liegefläche gewährleistet ist.
- pro Tier mindestens folgende nutzbare Gesamtfläche im Stallabteil
Männliche Rinder | Gesamtfläche |
bis 350 kg | 3,0 m² |
bis 500 kg | 3,6 m² |
ab 500 kg | 4,2 m² |
Haltung von Jung- und Mastschweinen in Gruppen unter folgenden Bedingungen:
- geschlossene (planbefestigte) Liegefläche. Die eingestreute Liegefläche muss mindestens ein Ausmaß von 40 % der geforderten nutzbaren Gesamtfläche aufweisen. Der Liegebereich ist so einzustreuen, dass eine trockene Liegefläche gewährleistet ist.
- jederzeit ausreichend Beschäftigungsmaterial in Form von Stroh oder Heu
- pro Tier mindestens folgende nutzbare Gesamtfläche im Stallabteil
Jung- und Mastschweine | Gesamtfläche |
bis 50 kg | 0,70 m² |
bis 85 kg | 0,90 m² |
ab 85 kg | 1,10 m² |
Haltung von Zuchtsauen und Jungsauen in Gruppen (ausgenommen für Zeitabschnitte, in denen eine Gruppenhaltung gesetzlich nicht vorgesehen ist) unter folgenden Bedingungen:
- geschlossene (planbefestigte) Liegefläche. Diese Liegefläche beträgt zumindest 0,95 m²/Jungsau und 1,3 m²/Zuchtsau. Der Liegebereich ist so einzustreuen, dass eine trockene Liegefläche gewährleistet ist.
- jederzeit ausreichend Beschäftigungsmaterial in Form von Stroh oder Heu
- pro Tier mindestens folgende nutzbare Gesamtfläche im Stallabteil
Zuchtsauen und Jungsauen | Gesamtfläche |
Zuchtsauen | 3,00 m² |
Jungsauen | 2,00 m² |
23. 4 Höhe der Förderung
Tierkategorie | Details | €/GVE |
Männliche Rinder | 180 | |
bei gleichzeitiger tierbezogener Prämienbe-antragung in der ÖPUL-Maßnahme „Alpung und Behirtung“ oder der fakultativ gekoppelten Stützung bei auf Almen aufgetriebenen Rindern im Rahmen der Direktzahlungen | 150 | |
bei gleichzeitiger Teilnahme an der Maßnahme „Tierschutz – Weide“ mit der Kategorie männliche Rinder | 120 | |
Jung- und Mastschweine | ab 32 kg Lebendgewicht | 65 |
Zuchtsauen und Jungsauen | ab 50 kg Lebendgewicht | 80 |