2.13 Einsatz von Nützlingen im geschützten Anbau ÖPUL 2023
HINWEIS: Dieser Artikel informiert über die voraussichtlichen Förderungsbestimmungen der Gemeinsamen Agrarpolitik 2023, wie sie im nationalen Strategieplan der österreichischen Bundesregierung festgelegt wurden. Die dargestellten Vorschriften bedürfen jedoch der Genehmigung der EU-Kommission und es kann daher noch zu wesentlichen Änderungen kommen.
Ziel dieser Maßnahme
Reduktion des Pflanzenschutzmitteleinsatzes durch Einsatz von Nützlingen im Geschützten Anbau.
Wofür wird die Prämie bezahlt?
Die Unterstützung bezieht sich auf die Kosten und Einkommensverluste, die durch den Einsatz von Organismen im geschützten Anbau entstehen.
Definitionen im Rahmen dieser Maßnahme
Einsatz von Nützlingen im geschützten Anbau auf Acker bzw. GA-Flächen.
Zugangsvoraussetzungen
Es darf an keinem anderen operationellen Programm teilgenommen werden, wo der Einsatz von Organismen und Pheromonen bereits abgegolten wird.
Förderungsverpflichtungen
- Die Maßnahme gilt nur auf Flächen unter Folie oder Glas, unabhängig ob auf gewachsenem Boden oder in Topf- oder Substratkultur
- Es ist der Einsatz von Organismen gemäß Aufwandsmengen im Pflanzenschutzmittelregister des Bundesamts für Ernährungssicherheit in zumindest einem Gewächshaus oder Folientunnel erforderlich
- Es muss sich um eine Anwendung handeln, die damit einen Pflanzenschutzmitteleinsatz ersetzt
- Die Art und Menge sowie das Datum der eingesetzten Organismen ist schlagbezogen zu dokumentieren und es muss den Grund und das Ziel beinhalten
Höhe der Prämien - Nützlingseinsatz (Euro je ha)
Förderfähige Flächen | Euro je ha |
Flächen im geschützten Anbau (Nutzungsart Acker oder "GA") | 2.000 |
Die Prämie ist auf der Einzelfläche mit keiner anderen Prämie kombinierbar