2.11 Herbizidverzicht Wein, Obst und Hopfen ÖPUL 2023
HINWEIS: Dieser Artikel informiert über die voraussichtlichen Förderungsbestimmungen der Gemeinsamen Agrarpolitik 2023, wie sie im nationalen Strategieplan der österreichischen Bundesregierung festgelegt wurden. Die dargestellten Vorschriften bedürfen jedoch der Genehmigung der EU-Kommission und es kann daher noch zu wesentlichen Änderungen kommen.
Ziel dieser Maßnahme
Verzicht auf im konventionellen Landbau eingesetzte Herbizide bei Wein, Obst und Hopfen.
Wofür wird die Prämie bezahlt?
Die Unterstützung bezieht sich auf die Kosten und Einkommensverluste, die durch den Verzicht auf Herbizideinsatz bei Wein, Obst und Hopfen entstehen.
Definitionen im Rahmen dieser Maßnahme
- Kein Herbizideinsatz bei Wein, Obst und Hopfen
Zugangsvoraussetzungen
- Es muss eine Mindestteilnahmefläche von 0,5 ha Wein-, Obst- oder Hopfenfläche vorhanden sein
Förderungsverpflichtungen
- Ein gänzlicher Verzicht auf Herbizide im Verpflichtungszeitraum auf allen Wein-, Obst- und Hopfenflächen des Betriebes
- In dieser Maßnahme unzulässige Betriebsmittel dürfen weder gekauft noch am Betrieb gelagert werden
Höhe der Prämien - Herbizidverzicht (Euro je ha)
Förderfähige Flächen | Einzelheiten | Euro je ha |
Wein | 250 | |
Obst | Ohne Walnuss und Edelkastanie | 250 |
Hopfen | 250 |