Überblick über Verbotszeiträume für Stickstoffhaltige Düngemittel
![[jpegs.php?filename=%2Fvar%2Fwww%2Fmedia%2Fimage%2F2015.10.13%2F1444723791947592.jpg]](https://cdn.lko.at/lko3/mmedia/image//2015.10.13/1444723791947592.jpg?m=MzYzLDI3Mg%3D%3D&_=1444723911)
Aufzeichnungspflichten
Bei Teilnahme an der Maßnahme "Vorbeugender Grundwasserschutz auf Ackerflächen“ sind zusätzlich zu den Aufzeichnungsverpflichtungen im Rahmen des Nitrat-Aktionsprogramms für Ackerflächen innerhalb der Gebietskulisse folgende Aufzeichnungen über die Stickstoff-Düngung jährlich durchzuführen:
Aufzeichnungen
Aufzeichnungen | Fristen |
schlagbezogene Düngeplanung | bis 28. Februar |
schlagbezogene Aufzeichnung (u.a. Ausbringungsdatum und Aufwandmenge bei Düngung) | tagaktuell |
schlagbezogene Düngebilanz | bis 31. Dezember |
betriebliche Nährstoffbilanz | bis 31. Dezember |
AMA
Für sämtliche Aufzeichnungen sind die Vorgaben des Anhangs J bzw. des Anhangs I der Sonderrichtlinie ÖPUL 2015 zu berücksichtigen. Die Sonderrichtlinie und deren Anhänge können unter folgendem Link aufgerufen werden: www.ama.at/Fachliche-Informationen/Oepul/Recht.
Alle Aufzeichnungen sind am Betrieb aufzubewahren. Die korrekte Führung wird im Rahmen von Vor-Ort-Kontrollen überprüft. Vorlagen für die Aufzeichnungsbögen sind hier zu finden: www.ama.at/Fachliche-Informationen/Oepul/Formulare-Merkblaetter.
Die zur Verfügung gestellten Vorlagen müssen nicht zwingend verwendet werden. Es sind auch formlose oder EDV-geführte Aufzeichnungen sowie von den Landwirtschaftskammern oder anderen Organisationen zur Verfügung gestellte Formulare und Aufzeichnungsprogramme zulässig, wenn die notwendigen Angaben enthalten sind.
Bei gleichzeitiger Teilnahme an der Maßnahme "Wasserrahmenrichtlinie - Landwirtschaft“ ist zusätzlich auf die Einhaltung der Aufzeichnungsverpflichtung gemäß § 5 des Grundwasserschutzprogramms Graz bis Bad Radkersburg zu achten.
Alle Aufzeichnungen sind am Betrieb aufzubewahren. Die korrekte Führung wird im Rahmen von Vor-Ort-Kontrollen überprüft. Vorlagen für die Aufzeichnungsbögen sind hier zu finden: www.ama.at/Fachliche-Informationen/Oepul/Formulare-Merkblaetter.
Die zur Verfügung gestellten Vorlagen müssen nicht zwingend verwendet werden. Es sind auch formlose oder EDV-geführte Aufzeichnungen sowie von den Landwirtschaftskammern oder anderen Organisationen zur Verfügung gestellte Formulare und Aufzeichnungsprogramme zulässig, wenn die notwendigen Angaben enthalten sind.
Bei gleichzeitiger Teilnahme an der Maßnahme "Wasserrahmenrichtlinie - Landwirtschaft“ ist zusätzlich auf die Einhaltung der Aufzeichnungsverpflichtung gemäß § 5 des Grundwasserschutzprogramms Graz bis Bad Radkersburg zu achten.
Stickstoff-Verbotszeiträume
Übersichtstabelle betreffend das Ende des Stickstoff-Verbotszeitraums laut Nitrat-Aktionsprogramm (Cross-Compliance)
N-Düngemittel | Kultur | letzter Tag des Verbotszeitraums |
alle stickstoffhaltigen Düngemittel | Winterraps, Wintergerste, Sommerdurum, Sommergerste und Kulturen unter Vlies oder Folie | 31. Jänner |
alle stickstoffhaltigen Düngemittel | alle anderen landwirtschaftlichen Nutzflächen | 15. Februar |
AMA
Darüber hinaus sind folgende Vorgaben zu beachten:
- Verbot der Ausbringung von stickstoffhaltigen Düngemitteln auf wassergesättigten, überschwemmten, gefrorenen oder schneebedeckten Böden
- zeitlich und mengenmäßig bedarfsgerechte Düngung
- strengere Vorgaben in Schutz- und Schongebieten
- zusätzliche Einschränkungen durch ÖPUL-Maßnahmen
Übersichtstabelle betreffend das Ende des Stickstoff-Verbotszeitraums laut der ÖPUL-Maßnahme \"Vorbeugender Grundwasserschutz auf Ackerflächen\\\"
N-Düngemittel | Kultur | letzter Tag des Verbotszeitraums |
Stallmist, Kompost (ohne Klärschlammkompost) | alle Ackerkulturen | es gelten die Regeln nach Nitrat-Aktionsprogramm |
alle anderen stickstoffhaltigen Düngemittel | Ackerfutterflächen, Winterraps, Wintergerste,Winrerkümmel, Sommerweizen, Sommerdurum, Sommergerste und Feldgemüse unter Vlies oder Folie | 15. Februar |
alle anderen stickstoffhaltigen Düngemittel | Mais | 21. März |
alle anderen stickstoffhaltigen Düngemittel | alle anderen Ackerflächen | 1. März |
Übersichtstabelle betreffend das Emde des bewilligungspflichtigen Zeitraums für die Ausbringung stickstoffhaltiger Düngemittel laut der ÖPUL-Maßnahme \"Wasserrahmenrichtlinie - Landwirtschaft\"
N-Düngemittel | Kultur | letzter Tag der Bewilligungsfrist |
alle stickstoffhältigen Düngemittel | Winterraps, Wintergerste | 31. Jänner |
Kren | 29. Februar | |
Sommergerste | 9. März | |
Körnermais, Silomais | 24. März | |
Hirse, Kürbis | 31. März | |
alle anderen Ackerflächen | 15. Februar |
AMA
Bei Überschneidung der Fristen zwischen den einzelnen Bereichen ist die jeweils strengere Vorgabe einzuhalten.