ÖPUL TIERSCHUTZ: Stallhaltung und Weide, worauf besonders achten?
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Die allgemeinen Teilnahmevoraussetzungen für ÖPUL sind zu erfüllen. Dazu zählen unter anderem
Will man eine neue Tierkategorie beantragen, muss man dies im Herbstantrag ankreuzen. Die Anzahl der prämienfähigen Schafe und Ziegen muss man im MFA bekannt geben. Die Rinderdaten werden aus der Rinderdatenbank entnommen. Die korrekten Meldungen sind dafür Voraussetzung.
Die förderfähigen Tiere in der Maßnahme Tierschutz – Stallhaltung haben die Förderbedingungen vom 1. Jänner beziehungsweise Zugang oder Erreichen der Förderfähigkeit bis zum Abgang oder 31. Dezember einzuhalten. Bei der VOK sind die Stallskizzen und Belegungspläne mit der maximalen Belegdichte für die teilnehmenden Kategorien vorzuweisen. Eine neue Tierkategorie muss man im Herbstantrag beantragen.
Die korrekten Meldungen in der Tierliste des MFA sind für Kategorien "Jung- und Mastschweine ab 32 Kilogramm Lebendgewicht" sowie "Zucht und gedeckte Jungsauen ab 50 Kilogramm" Vorrausetzung. Die Rinderdaten werden aus der Rinderdatenbank entnommen. Tiere, die die Fördervoraussetzungen nicht erfüllen, müssen bei der Kategorie "Jung- und Mastschweine ab 32 Kilogramm Lebendgewicht" im MFA mit der Angabe der Anzahl und Rinder mit der zugehörigen Ohrmarkennummer abgemeldet werden.
- Betriebsmindestgröße, zum Beispiel 2 ha LN
- Einhaltung Cross Compliance
- Einsatz geprüfter Pflanzenschutzgeräte
Will man eine neue Tierkategorie beantragen, muss man dies im Herbstantrag ankreuzen. Die Anzahl der prämienfähigen Schafe und Ziegen muss man im MFA bekannt geben. Die Rinderdaten werden aus der Rinderdatenbank entnommen. Die korrekten Meldungen sind dafür Voraussetzung.
Die förderfähigen Tiere in der Maßnahme Tierschutz – Stallhaltung haben die Förderbedingungen vom 1. Jänner beziehungsweise Zugang oder Erreichen der Förderfähigkeit bis zum Abgang oder 31. Dezember einzuhalten. Bei der VOK sind die Stallskizzen und Belegungspläne mit der maximalen Belegdichte für die teilnehmenden Kategorien vorzuweisen. Eine neue Tierkategorie muss man im Herbstantrag beantragen.
Die korrekten Meldungen in der Tierliste des MFA sind für Kategorien "Jung- und Mastschweine ab 32 Kilogramm Lebendgewicht" sowie "Zucht und gedeckte Jungsauen ab 50 Kilogramm" Vorrausetzung. Die Rinderdaten werden aus der Rinderdatenbank entnommen. Tiere, die die Fördervoraussetzungen nicht erfüllen, müssen bei der Kategorie "Jung- und Mastschweine ab 32 Kilogramm Lebendgewicht" im MFA mit der Angabe der Anzahl und Rinder mit der zugehörigen Ohrmarkennummer abgemeldet werden.
Die Kriterien kann man hier unter Maßnahmenerläuterungsblätter jederzeit nachlesen. Die Experten der jeweils zuständigen BBK und der LK stehen gerne für Anfragen zur Verfügung.