ÖPUL 2023: Prämienzuschläge auf Ackerflächen bei Maßnahmen UBB und Bio
Bei den Maßnahmen "Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung" (UBB) und "Biologische Wirtschaftsweise" (Bio) gibt es optionale Prämienzuschläge, die jährlich flächenbezogen beantragt werden können. Die inhaltlichen Anforderungen dieser Zuschläge und Optionen sind bei den Maßnahmen UBB und Bio ident. Die Zuschläge werden zusätzlich zur Basismodulprämie von UBB (70 Euro) und Bio (205 Euro) gewährt.
Optionale Zuschläge auf Ackerflächen
- Zuschlag für Biodiversitätsflächen auf Ackerflächen über 7% (Code DIV)
Beispiel:
Ein Betrieb hat 100 ha Acker; davon 8 ha Grünbrache mit dem Code DIV (1 ha davon auf GLÖZ 4-Pufferstreifen) und 2 ha Grünbrache mit den Codes NAT und DIV. Konsequenz:
Es wird kein Zuschlag für zusätzliche DIV-Flächen gewährt, da GLÖZ 4-Flächen und die aus anderen Maßnahmen anrechenbaren DIV-Flächen nicht prämienfähig berücksichtigt werden. 8 ha Grünbrache mit dem Code DIV erhalten die Basismodulprämie und 2 ha Grünbrache mit den Codes NAT und DIV ausschließlich die Prämie für die Maßnahme "Naturschutz".
- Zuschlag für Biodiversitätsflächen auf Ackerflächen bei durchschnittlicher Ackerzahl von mindestens 50
Die Ackerzahlen können unter www.eama.at im INVEKOS-GIS unter dem Menüpunkt "Drucken" → "Formulare" → "Antrag Feldstücksliste - alle Details" angefordert oder in der Legende unter "Finanzbodenschätzung" eingeblendet werden.
- Zuschlag für mindestens 1 Biodiversitätsfläche je angefangene 3 ha Ackerfläche
Um diesen Zuschlag zu erhalten, hat eine Neueinsaat mit mindestens 30 Arten aus 7 Pflanzenfamilien gemäß der Artenliste laut Anhang C der Sonderrichtlinie ÖPUL 2023 zu erfolgen. Derartige Acker-Biodiversitätsflächen sind mit der Schlagnutzungsart "Sonstiges Feldfutter" zu beantragen und mit dem Code DIVRS zu kennzeichnen.
- Zuschlag für seltene, regional wertvolle landwirtschaftlicher Kulturpflanzen (Code SLK)
- Zuschlag für förderungswürdige Ackerkulturen
Die förderungswürdigen Kulturen sind in der untenstehenden Prämienübersicht aufgelistet. Als Blühpflanzen, Heil- und Gewürzpflanzen sind folgende Kulturen anrechenbar: Acker-Stiefmütterchen, Anis, Arnika, Baldrian, Basilikum, Bockshornklee, Bohnenkraut, Borretsch, Brennnessel, Buchweizen, Dille, Drachenkopf, Flohsamen, Gewürzfenchel, Johanniskraut, Kamille, Kerbel, Koriander, Kornblume, Kreuzkümmel, Kümmel, Lavendel, Lein, Leindotter, Liebstöckel, Löwenzahn, Malve, Mariendistel, Melisse, Minze, Mohn, Mutterkraut, Nachtkerze, Neslia (Finkensame), Oregano, Petersilie, Phacelia, Ringelblume, Rosmarin, Saflor, Salbei, Schafgarbe, Schlüsselblume, Schnittlauch, Schöllkraut, Schwarzkümmel, Sonnenhut, Steinklee, Studentenblume, Thymian, Wallwurz (Beinwell), Ysop, Zuckerwurzel
Die Kulturen zur Saatgutproduktion autochthoner Wildpflanzen gelten gemäß Anhang C der Sonderrichtlinie ÖPUL 2023.
Der Zuschlag "Blühpflanzen, Heil- und Gewürzpflanzen sowie Saatgutproduktion autochthoner Wildpflanzen" wird bei Vorhandensein einer eindeutigen Schlagnutzungsart und Angabe dieser in der Feldstücksliste (z.B. Buchweizen) automatisch für den Prämienzuschlag berücksichtigt. Im Fall der Beantragung mit z.B. den Schlagnutzungsarten "Heilpflanzen", "Gewürzpflanzen" oder "Sonstige Ackerkulturen" muss im Zusatztext die genaue Kultur eingetragen und der Schlag mit BHG codiert werden, damit der Prämienzuschlag berücksichtigt wird.
- Zuschlag für Wildkräuter- und Brutflächen (Code WB)
Die detaillierten Bedingungen und weitere Erläuterungen zu den einzelnen Zuschlägen sind in den Maßnahmeninformationsblättern zu UBB und Bio unter www.ama.at/fachliche-informationen/oepul/formulare-merkblaetter einsehbar.